1933, das heißt, einige Zeit bevor der Arbeitsdienst verpflichtend wurde, schrieb Heidegger einen Text mit dem Titel Arbeitsdienst und Universität, der in der Freiburger Studentenzeitung am 20. Juni 1933 erschien: »Künftig wird die Schule nicht mehr den ausschließlichen Rang in der Erziehung einnehmen. Eine neue und entscheidende Erziehungsmacht ist mit dem Arbeitsdienst aufgestanden. Das Arbeitslager rückt neben das Elternhaus, den Jugendbund, den Wehrdienst und die Schule. Im Arbeitslager verwirklicht sich die Stätte einer neuen unmittelbaren Offenbarung der Volksgemeinschaft. Der junge Deutsche bleibt künftig beherrscht vom Wissen um die Arbeit, in der sich die Kraft des Volkes sammelt … Das Arbeitslager ist zugleich ein echtes Schulungslager für das Führertum in allen Ständen und Berufen.« Einige Zeilen weiter benennt er das Arbeitslager als Erziehungsstätte und ergänzt: »Im Arbeitslager steht eine neue Wirklichkeit da.« Es ist für ihn ein »Sinnbild dafür, daß unsere hohe Schule der neuen Wirklichkeit des Arbeitsdienstes sich öffnet.« Es ist bedauerlich, dass Jean Beaufret, der die Äußerungen Heideggers sehr aufmerksam sammelte, eben diese nicht hinzufügte.