Bereits der 11. September 2001, so Joachim Bruhn damals, sei als ein kantisches Geschichtszeichen unter umgekehrten Vorzeichen zu interpretieren, denn nicht die Linke, sondern die Barbarei habe ihr »wahrlich epochales Programm« verwirklicht. Auch für die Offenbarungswirkung des 7. Oktobers stellt sich die Frage nach der Übertragung dieses Motivs, dessen Verweis auf die Einheit der Weltgeschichte bei Kant zugleich das Vermögen der Einbildungskraft und damit die ständige Möglichkeit des falschen Zusammenkommens von Innen und Außen, also des Wahnsinns, für die Subjektivität berührt. Auf der anderen Seite jedoch scheinen diejenigen, die im Kontext des 7. Oktobers mit dem Zeichen hantieren, die wichtigste Voraussetzung Kants, dass eben selbst das Geschichtszeichen noch an das »freihandelnde Wesen«, also an reflektierende Subjektivität geknüpft ist, zugunsten eines sich selbst offenbarenden Zeichens ganz im Sinn des heideggerschen Ereigniskults kassiert zu haben. Es muss so gesehen zweierlei Verhältnis zum Geschichtszeichen betrachtet werden, um die Möglichkeit einer Übertragung des Motivs auf den 7. Oktober zu bestimmen: Einerseits die Anlage des Wahnsinns bei Kant selbst, durch die das Subjekt, noch indiziert durch das heutige Zeichen, verstrickt ist. Andererseits die dem Geschichtszeichen bei Kant zugrundeliegende Trennung von Subjekt und Objekt, mit der dem heutigen Umschlag des Zeichens zum alles erleuchtenden Ereignis Einhalt zu gebieten wäre.