Weil das so ist, wird und kann der Staat das im Patentrecht normierte Recht am geistigen Eigentum nur zum Schutz der nationalen Gesundheit und Sicherheit und nur in der Weise lockern, dass dabei die »Wertgarantie des Eigentums« am gewerblichen Schutzrecht nicht verletzt wird. Aufgrund der Beschränkung seiner Souveränität auf das Staatsgebiet und wegen der Konkurrenz der Staaten untereinander geht ihn außerhalb der Staatsgrenzen noch nicht einmal die Volksgesundheit etwas an. Warum das gar nicht anders sein kann, zeigt die von Marx begründete Kritik der politischen Ökonomie, die als Kritik der politischen Ökonomie die Kritik des Staates als Form einschließt. Staatskritik in diesem Verständnis unterscheidet sich als Formkritik von der am jeweiligen politischen Inhalt orientierten bloßen Beanstandung des zwischen Liberalismus und Keynesianismus oszillierenden und in sich antinomischen Staatshandelns auch dann ums Ganze, wenn der Keynesianismus »bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite« (IfSG) wieder einmal Konjunktur hat.