Notizen zu einem Mord in Sachsen

Obwohl also die sächsische Polizei den Mord nachträglich doch nicht anders einstufen konnte denn als das, was er offensichtlich war, sah die Schwurgerichtskammer am Landgericht davon bei der Verurteilung und dem Strafmaß ab. Die vorsitzende Richterin Simone Herberger verurteilte die drei Täter wegen Totschlag, Hiller erhielt als Haupttäter eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Hanisch und Hentschel wurden zu jeweils elf Jahren Haft verurteilt. Zwar sprach selbst die vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung davon, in welch menschenverachtender Weise das Opfer getötet wurde und dass die Gruppe bei ihrer Tat hemmungslos vorgegangen sei. Die Heimtücke der Tat, die die Staatsanwaltschaft zumindest dem Hauptangeklagten vorwarf, spielte beim Strafmaß jedoch keine Rolle. Gleichfalls berücksichtigte das Gericht die manifeste Homophobie als niederen Beweggrund für den Mord überhaupt nicht, sodass juristisch Totschlag daraus wurde.

Dem ergangenen Urteil pflichtete gar die Staatsanwaltschaft bei, obwohl diese für den Rädelsführer Hiller eine Verurteilung wegen Mordes gefordert hatte: »Zwar sei rechtsextremes Gedankengut bei den Männern vorhanden, sagte Staatsanwalt Butzkies nach der Urteilsverkündung. Die Tat sei aber davon zu unterscheiden: Nicht jeder, der rechts ist, werde im Zuge einer Straftat von dieser Einstellung getrieben.«

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